Eine Unternehmensnachfolge zu bestimmen ist öfters eine sehr schwierige Aufgabe. Vorwiegend kommt es zum Verkauf des Unternehmens, da der bisherige Unternehmenseigner altersbedingt aus der Firma abdanken muss. Aus diesem Grund muss schon im Vorhinein über eine exakte Maßnahme diskutiert werden, sodass der Unternehmenskauf in geregelten Bahnen abläuft. Primär muss geklärt werden, was für einen vorhandenen Wert der Betrieb eigentlich aufweisen kann. Bei diesem Finanzplan ist es oftmals nicht gut, allein auf unternehmensinterne Prüfmethoden zur Bestimmung des Unternehmenswertes zu setzen, weil diese Ergebnisse oftmals falsch aufgestellt werden. Sinnvoll ist es, einen nicht aus der Firma kommenden Prüfer zu beauftragen, sodass der mögliche Käufer beim Firmenverkauf nicht die Katze im Sack kauft. Daneben muss der Betrieb finanziell lukrativ arbeiten, sodass eigentlich ein Verkaufshandel möglich wird. Arbeitet der Betrieb nicht profitabel, muss eher über eine simple Schließung diskutiert werden. Arbeitet der Betrieb grundsätzlich gewinnbringend, indess nur sehr gering, können neue Einlagen nützlich sein, um der Betrieb geschäftstüchtiger führen zu können. Bei einem Verkauf eines Unternehmens muss darüber hinaus im Vorfeld genau geklärt werden, was für Erfahrungen der Inhaber in Spe mitbringen soll. Der alte Besitzer sollte im Vorfeld eine Stellenbeschreibung erstellen, wo er genau festhält, was für Eigenschaften der Inhaber in Spe vorlegen können sollte. So lassen sich Probleme schon im Vornherein eindeutig angehen und es gibt danach keinen Unmut über die Leitung der Firma. Der alte Unternehmenseigner muss ebenfalls klären, was für rechtlichen Konsequenzen eine Übergabe zur Folge hat und ob es sinnvoll wäre, dem aktuellen Unternehmenseigner einen Wechsel der Firmenform zu empfehlen. Wenn der Unternehmensverkauf ausgeführt werden soll, ist es beinahe immer zweckmäßig, einen nicht aus der Firma kommenden Beirat mit ins Boot zu nehmen. Dieser Prüfer könnte überwachend in die Abläufe einschreiten und offene Fragen klären, welche bei den Prozessabläufen vorkommen. Außerordentlich zweckmäßig ist ein Prüfausschuss, wenn der ehemalige Eigentümer ebenso nach der offiziellen Veräußerung einen kleinen Firmenanteil und an den Unternehmensentscheidungen nehmen will oder nicht direkt alle Befugnisse auf den neuen Eigner übereignet werden sollen. Der Prüfer ist grundsätzlich frei bestimmbar, es bietet sich indess an, Menschen aus dem nahestehenden Umfeld des Betriebes zu bebennen. Das könnte zum Beispiel der Steuerberater, ein Mitarbeiter einer Bank oder ebenfalls ein professioneller Berater eines Unternehmens sein. Letzterer ist indess vor allem eine wirtschaftliche Entscheidung, günstig sind sie oftmals allerdings nicht.
Ralph Schuenemann
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