Von Horst Schinzel
Geahnt hat man es schon lange: Die Pläne einer Hamburger Investorengruppe für ein Pflegeheim, ein Ärztehaus und Stadtvillen auf dem Gelände des einstigen Kreiskrankenhauses in Eutin zwischen Elisabethstraße und dem Ufer des Kleinen Eutiner Sees entsprachen mehr oder minder Wunschdenken. Die Investorengruppe konnte nicht einmal den Kaufpreis für das Gelände von 2,5 Millionen Euro aufbringen, geschweige denn eine Finanzierung für das 33-Millionen-Projekt finden.
Allerdings hatte der Kreis auch einen recht merkwürdigen Kaufvertrag geschlossen: Der sollteschwebend unwirksam sein unter den auflösenden Bedingung, dass nach Herstellung desBaurechts durch die Stadt Eutin Zahlung und Auflassung erfolgen sollten. Dem Sprecher derInvestorengruppe hatte dabei vorgeschwebt, dass der Bebauungsplan bis Ende 2007 geändert sein sollte. Er wollte schon im vorigen Herbst mit dem Abbruch der alten Gebäude beginnen. In die Neubauten sollte schon diesen Weihnachten eingezogen werden.
Sieht man einmal davon ab, dass kein Juristisches Prüfungsamt einem angehenden Rechtsreferendar eine derart merkwürdige Vertragskonstruktion in der 1. Juristischen Staatsprüfung durchgehen lassen würde, war das ganze Unternehmen auch sonst mit vielen Ungereimtheiten durchsetzt. Zwar konnte der Investor eine Bebauungsplanänderung weitgehend nach seinen Vorstellungen durchsetzen, aber nicht in der von ihm vorgegebenen knappen Zeit. Und auch der Abriss der Altbauten verzögerte sich immer wieder.
Der Bebauungsplan ist seit Ende Mai diesen Jahres rechtskräftig. Aber der Kreis hat trotzFristsetzung kein Geld bekommen. Und dass er die jetzt geforderten Verzugszinsen je sehenwird, glaubt der sonst recht optimistische Kreisbaudirektor wohl selbst nicht. Der Kreis hat bereits Anfragen anderer Interessenten vorliegen, mit denen er jetzt verhandeln wird. Allerdings lässt sich schon jetzt absehen, dass das nur mit großen Bedenken zustande gekommene Baurecht in
der vorliegenden Form bei einem neuen Investor keinen Bestand haben wird.